Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 8 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 8 AEG 1994 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 8 AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 14.06.2016 – 10 C 7/15Vereinbarkeit einer Projektmitfinanzierung mit Art. 104a Abs. 1 GGZitiert von 13
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 – OVG 12 B 13.13Zitiert von 15
- VG Berlin, 05.11.2012 – 2 K 167.11Zitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.08.2016 Ausfertigung
§ 8 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I 2082)
BGBl. 2016 I S. 2082
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27.04.2005 Ausfertigung
§ 8 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I 1138)
BGBl. 2005 I S. 1138
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.