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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Was das Gebiet umfasst

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betrifft Wohnungen, Gewerberäume und Grundstücke: ihre Vermietung, ihre Verpachtung und das Eigentum an einzelnen Wohnungen. Die Fachanwaltsordnung nennt dafür sechs Bereiche.

Der erste Bereich ist das Recht der Wohnraummietverhältnisse. Die Grundlage steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort geht es etwa um den Inhalt des Mietvertrags (§ 535 BGB), die Mietminderung bei Mängeln (§ 536 BGB) und die Betriebskosten (§ 556 BGB). Die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses begrenzt § 556d BGB, aber nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die eine Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt hat. Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete regelt § 558 BGB. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den Mieten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Die Kündigung regeln etwa § 573 BGB (ordentliche Kündigung durch den Vermieter, also mit Kündigungsfrist) und § 543 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Dazu kommen Verordnungen wie die Betriebskostenverordnung, die Heizkostenverordnung und die Wohnflächenverordnung.

Weitere Bereiche sind:

  • das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht. Bei der Pacht darf der Pächter auch die Erträge ziehen, etwa aus einem Acker. Dazu gehören § 578 BGB für die Miete von Grundstücken und Räumen und § 581 BGB mit den Pflichten beim Pachtvertrag,
  • das Wohnungseigentumsrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
  • das Maklerrecht, das Nachbarrecht und die Grundzüge des Immobilienrechts. Dazu gehören etwa die Provision des Maklers (§ 652 BGB) und Einwirkungen vom Nachbargrundstück wie Lärm, Gerüche oder Rauch (§ 906 BGB),
  • die Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  • die Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts. Hier geht es etwa um das zuständige Gericht bei Miet- und Pachträumen (§ 29a Zivilprozessordnung, ZPO) und die Räumung (§ 885 ZPO). Dazu kommt die Zuständigkeit der Amtsgerichte (§ 23 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG).

Typische Situationen

Menschen und Unternehmen suchen einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Beispiel in diesen Lagen:

  • Ein Mieter streitet mit dem Vermieter über Mängel in der Wohnung.
  • Eine Betriebskostenabrechnung ist umstritten.
  • Ein Vermieter verlangt eine höhere Miete oder hat gekündigt.
  • Ein Gewerbetreibender schließt einen Mietvertrag über Geschäftsräume.
  • In einer Eigentümergemeinschaft ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung umstritten.
  • Ein Eigentümer hat Streit mit dem Nachbarn über Einwirkungen vom Nachbargrundstück.
  • Ein Makler und sein Auftraggeber streiten über die Provision.

Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.

Wie ein Anwalt den Titel erwirbt

Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Miet- und Wohnungseigentumsrecht nicht selbst. Es gehört zu den Fachanwaltschaften, die die Fachanwaltsordnung (FAO) festlegt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten regelt die FAO, für dieses Gebiet vor allem § 5 und § 14c FAO.

Ein Anwalt muss nachweisen:

  • Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
  • Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  • Praxis: 120 Fälle, persönlich und weisungsfrei bearbeitet, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 60 davon müssen gerichtliche Verfahren sein. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14c Nummer 1 bis 3 FAO beziehen, auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
  • Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).

Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).

Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.

Die Zahlen

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 3.917 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.

1.802 von ihnen nennen Miet- und Wohnungseigentumsrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.

Weitere 7.708 Anwälte nennen Miet- und Wohnungseigentumsrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.

10 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.

Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 3.883 Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.

Nach Bundesland

Die Orte mit den meisten Titelträgern

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht?

Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).

Wer verleiht den Titel?

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).

Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?

Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer das Recht zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).

Vertritt ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mieter oder Vermieter?

Der Titel sagt darüber nichts. Manche Anwälte vertreten vor allem Mieter, andere vor allem Vermieter oder Eigentümergemeinschaften, manche beide Seiten. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.

Gehört auch Gewerbemiete zum Gebiet?

Ja. Die FAO nennt das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht als eigenen Bereich (§ 14c Nummer 2 FAO).

Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?

Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.

Quellen