Rechtsprechung / VG Berlin / 2. Kammer / 2026
VG Berlin Beschluss vom 13.03.2026 – 2 K 433/23
2. Kammer · ECLI:DE:VGBE:2026:0313.2K433.23.00
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Tenor§
Das Urteil vom 17. Februar 2026 wird im Rubrum hinsichtlich der Besetzung der Kammer wie folgt berichtigt:
Die Wörter
"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag und
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider"
werden ersetzt durch
"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag,
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider,
die ehrenamtliche Richterin Brüggemann und
den ehrenamtlichen Richter Dr. Arndt"
Gründe§
Randnummer1
Das Urteil ist gemäß § 118 VwGO nach Anhörung der Beteiligten wegen einer offenbaren Unrichtigkeit wie im Tenor ersichtlich zu berichtigen. Die Namen der ehrenamtlichen Richter, die ausweislich der Niederschrift der mündlichen Verhandlung bei der Entscheidung mitgewirkt haben, wurden aufgrund eines offensichtlichen Versehens bei Verwendung der gerichtlichen Fachanwendung entgegen § 117 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausgelassen.