Rechtsprechung / BVerwG / 8. Senat / 2011
BVerwG Beschluss vom 07.12.2011 – 8 B 67/11, 8 B 67/11 (8 C 26/11)
8. Senat
VerwaltungsrechtVolltext
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-12-07/8-b-67-11-8-b-67-11-8-c-26-11#rd_1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die sinngemäß von der Klägerin geltend gemachte Frage zu klären sein, ob aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt, dass einer Steuerberatungsgesellschaft das gewerbliche Inkasso nach § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG abzutretender Forderungen gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 StBerG auch dann zu genehmigen ist, wenn der Gesellschaft Personen angehören, die gleichzeitig Mitglieder einer für das Factoring der Gesellschaft werbenden Genossenschaften sind.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-12-07/8-b-67-11-8-b-67-11-8-c-26-11#rd_2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.