Rechtsprechung / BVerwG / 5. Senat / 2010

BVerwG Beschluss vom 04.08.2010 – 5 C 14.10

5. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:040810B5C14.10.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. August 2010 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Berlit, Dr. Störmer und Dr. Häußler beschlossen:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Gründe§

1 Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Februar 2010 mit Schriftsatz vom 2. August 2010 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben.