Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2010

BVerwG Beschluss vom 03.05.2010 – 9 BN 6.09

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:030510B9BN6.09.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Normenkontrollsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Mai 2010 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Korbmacher beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Der Antragsteller hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. September 2009 mit Schriftsatz vom 16. April 2010 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG.