Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2010
BVerwG Beschluss vom 25.01.2010 – 7 A 1.10
7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:250110B7A1.10.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Januar 2010 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 12. Januar 2010 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.