Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2009

BVerwG Beschluss vom 29.01.2009 – 7 C 15.08

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2009:290109B7C15.08.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. Januar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Guttenberger und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper beschlossen:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 24 714 € festgesetzt.

Gründe§

1 Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2008 mit Schriftsatz vom 23. Januar 2009 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1,

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.