Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 12.02.2008 – 2 C 18.08

2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:120208B2C18.08.0

VerwaltungsrechtVolltext

3 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper und Dr. Heitz beschlossen:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 160 442,39 € festgesetzt.

Gründe§

1 Der Beklagte hat seine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. September 2007 mit Schriftsatz vom 16. Januar 2008 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 3 GKG.