Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 05.02.2008 – 1 C 39.07

1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:050208B1C39.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dörig und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck beschlossen:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Die Beigeladene trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Die Beigeladene hat ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. Oktober 2007 mit Schriftsatz vom 17. Januar 2008 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG.