Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 07.02.2007 – 1 PKH 3.07

1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:070207B1PKH3.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Februar 2007 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und Richter sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck beschlossen:

Der Antrag des Klägers, ihm für seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2006 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe§

1 Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt nicht beigeordnet werden, weil - wie sich dies aus den Gründen des Beschlusses vom 11. Januar 2007 ergibt - das beabsichtigte Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2006 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 Abs. 1 ZPO; § 173 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 Satz 1 ZPO).