Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 07.11.2006 – 9 A 5.06

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:071106B9A5.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

4 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. November 2006 durch den Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost gemäß § 87a Abs. 1 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 7. November 2006 zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist deshalb das Verfahren einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2, § 159 Satz 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2 GKG.