Rechtsprechung / BVerwG / 6. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 15.05.2006 – 6 C 18.06
6. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:150506B6C18.06.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Mai 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hahn und Vormeier beschlossen:
Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 25. Oktober 2005 mit Schriftsatz vom 4. Mai 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG.