Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 27.02.2004 – 1 B 284.03
1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:270204B1B284.03.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2004 durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht B e c k und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. D ö r i g beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe§
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. November 2003 mit Schriftsatz vom 12. Februar 2004 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.