Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2003
BVerwG Beschluss vom 16.12.2003 – 9 A 71.02
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2003:161203B9A71.02.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Dezember 2003 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R u b e l als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe§
Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 und § 159 Satz 2 VwGO.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG.