Rechtsprechung / BGH / 10a. Zivilsenat / 2010
BGH Beschluss vom 16.12.2010 – Xa ZR 68/07
10a. Zivilsenat
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS Xa ZR 68/07
vom 16. Dezember 2010 in der Patentnichtigkeitssache
Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Dezember 2010 durch den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher und Hoffmann
beschlossen:
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 29. September 2010 wird auf Kosten des Streithelfers zurückgewiesen.
Gründe§
1 Die innerhalb der in § 122a Satz 2 PatG und § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmten Frist erhobene "Gegenvorstellung" des Streithelfers ist als statthafte Anhörungsrüge gegen die auf der Grundlage von § 91a ZPO ergangene Kostenentscheidung des Senats vom 29. September 2010 zu werten. Der
Rechtsbehelf bleibt jedoch ohne Erfolg. Der Streithelfer zeigt nicht auf, dass der Senat entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen hat.
Keukenschrijver Mühlens Grabinski
Bacher Hoffmann
Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 17.01.2007 - 4 Ni 72/05 -