Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1979

BGH Beschluss vom 27.11.1979 – 5 StR 722/79

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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5_ StR 722/79 et

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache

gegen

den Betonschneider Gerd KB aus Im, geboren am REED 1939 in TO,

wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.

auf

- 2 - | „=

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 27.November 1979 nach § 349 Abs.4 StPO einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird

das Urteil des Landgerichts Hannover

vom 10.August 1979 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.

Gründe§

Das Landgericht hat in den Gründen des angefochtenen Urteils ausgeführt: "Hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse und strafrechtlichen Vorbelastungen des Angeklagten sind in der erneuten Hauptverhandlung die gleichen Feststellungen wie im Urteil der Jugendkammer 2 des Landgerichts Hannover festgestellt worden"; der Tatrichter hat "insoweit" auf dieses Urteil "Bezug genommen" und lediglich für die neueste Zeit einige "ergänzende" Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen getroffen (UA S.3). Das vom Tatrichter erwähnte Urteil hatte der Senat in sämtlichen Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

In der Bezugnahme auf das frühere Urteil liegt ein sachlichrechtlicher Mangel. Die Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse und die Vorstrafen, auf die das Landgericht verweist, betrafen ausschließlich den Strafausspruch. Sie waren aufgehoben worden und konnten deshalb nicht mehr, auch nicht im Wege der Bezugnahme oder Verweisung, herangezogen werden. Der Tatrichter hätte vielmehr eigene Feststellungen treffen und sie in den Urteilsgründen mitteilen

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müssen (BGH Beschlüsse vom 30.April 1976 - 5 StR 272/76 -; vom 13.0ktober 1976 - 3 StR 374/76 -; vom 2.März 1977 - 3 StR 18/77 = NIW 1977,1247 -; vom 3.Mai 1977 - 1 StR 128/77 -

Herrmann Schuster Horstkotte

Rebitzki Niepel