Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1979

BGH Beschluss vom 27.11.1979 – 1 StR 661/79

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

3 zitierte Normen Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

1 StR 661/79 BESCHLUSS.

we Fa A 05

0.0

in der Strafsache

gegen

_ den Metzgermeister Paul A En zus FB,

dort geboren an EB 1953,

wegen falscher uneidlicher Aussage

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag

des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. November 1979 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d.OPf. vom

13. Juli 1979 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückverwiesen,

Die weitergehende Revision wird verworfen,

Gründe§

Der Generalbundesanwalt hat u.a. ausgeführt:

„Die Nachprüfung des Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht hat zum Schuldspruch keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufgedeckt. Keinen Bestand haben kann jedoch der Strafausspruch. Das Landgericht hat im Hinblick auf § 157 StGB von der Strafmilderungsmöglichkeit des § 49 StGB Gebrauch machen wollen. Es hat insoweit zwar die Mindeststrafe, nicht jedoch die Höchststrafe des § 153 StGB herabgesetzt und ist denzu-

folge von einem unzutreffenden Strafrahmen ausgegangen. Während auf der Grundlage des § 49 Abs. 1 StGB gegen den Angeklagten maximal nur 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe hätten verhängt werden können, hat die Strafkammer insoweit ein Höchstmaß von 5 Jahren Freiheitsstrafe zugrunde gelegt

(UA S. 23). Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die gegen den Angeklagten verhängte Strafe durch den unzutreffend bezeichneten Strafrahmen beeinflußt worden ist."

Dem schließt sich der Senat an. Er hat deshalb das Urteil im Strafausspruch aufgehoben. Im übrigen war die Revision zu verwerfen,.

Pikart Loesdau Woesner zipfel Ulsamer