Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1977
BGH Beschluss vom 25.01.1977 – 5 StR 4/77
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Zitiert von 1 Entscheidungen Zitiert 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
den Elektriker Karl-Heinz K > aus ze, dort geboren am ii 1954,
zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz
| 73 - 2.
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung und auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs.2 und 4 StPO am 25.Januar 1977 einstimmig beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Bremen vom 8.September 1976 dahin geändert, daß der Angeklagte des Handeltreibens mit Herein in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Steuerhinterziehung schuldig ist.
Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe§
Nach den Feststellungen wollte der Angeklagte jedenfalls den größten Teil des Heroins veräußern. Er hatte bereits einen Teil in kleinere Portionen abgepackt, drei "Schuß" verkauft und hätte, wie das Landgericht errechnet, für die Gesamtmenge 16.800 DM, damit einen erheblichen Gewinn erzielt. Das Landgericht sieht den Angeklagten daher mit Recht als "Betäubungsmittelhändler" an (UA S.9). Er hätte deshalb als solcher verurteilt werden müssen.
Da der Erwerb des Heroins in Holland, die Einfuhr nach Deutschland und die Veräußerung von Teilmengen nur unselbständige Akte des Handeltreibens waren, gehen sie in diesem Tatbestandsmerkmal auf (BGHSt 25,290; 1 StR 83/75 von 8.4.1975; 2 StR 167/75 vom 6.6.1975).
- 3.
Der Senat kann den Schuldspruch ändern. § 265 StPO steht nicht entgegen; der geständige Angeklagte hätte sich. nicht anders verteidigen können.
Der Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat wird hierdurch nicht berührt. Das Landgericht stellt in den Strafzumessungserwägungen nirgends auf den Erwerb, die Einfuhr oder die Veräußerung ab, sondern ausschließlich auf den "Handel mit Heroin".
Sarstedt Schmidt Herrmann Fuhrmann Horstkotte