Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1975

BGH Beschluss vom 02.04.1975 – 2 StR 67/75

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

3 zitierte Normen Als PDF speichern

FRPSEE Sr

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 67/75 BESCHLUSS ay 2

in der Strafsache

gegen

den Hilfsarbeiter Muharrem KEN aus Te / Türkei, geboren am EB 1952 in vep/Jugoslawien, zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Totschlags

049

- 2 - -

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerde-

führers am 2. April 1975 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht in Koblenz vom 13. September 1974 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Schwurgericht zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Das Urteil des Schwurgerichts bei dem landgericht Koblenz, das den Angeklagten wegen Totschlags (§ 212 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt hat, 1äßt hinsichtlich des Schuldspruchs Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen. Jedoch ist das Schwurgericht, das von der Milderungsmöglichkeit der 88 51 Abs. 2, 44 StGB aF Gebrauch gemacht hat, beim Strafausspruch entsprechend den damals geltenden Bestimmungen von einem Strafrahmen zwischen einem Jahr und drei Monaten und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe ausgegangen. Seit dem 1. Januar 1975 ist bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB nF) und bei Milderungsabsicht § 49 Abs. 1 StGB nF anzuwenden.

- 3 -

Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt danach elf Jahre und drei Monate. Da sich das Schwurgericht bei

der Strafzumessung zwar "im oberen Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens" halten wollte, gleichwohl aber deutlich unter der damals zulässigen Höchststrafe geblieben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, daß es bei Zugrundelegen des § 49 Abs. 1 StGB auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte, »

Schumacher Kirchhof Baumgarten

Meyer Buddenberg