Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1973
BGH Beschluss vom 01.03.1973 – 2 StR 6/73
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
0428 019 7
BRUNDESGERICHTSHOF
2 StR 6/73 BESCHLUSS 1%
in der Strafsache gegen 1. den Kaufmann Ludwig R ED aus Schmw/Kreis Be geboren am. EEE 1920 in Diuuiiin/ Tu, 2. den Kaufmann Osker Wi GE | sus NOHEEEEEED/ Ve, geboren an EB. EEE 1915 in vo CE
3. die Hausfrau Gisela Emma Elisabeth M GEB zeborene Bu aus EEE, dort geboren an ED 1925,
wegen Vergehens gegen das Weingesetz
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 1. März 1973 ‚gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:
1. Auf die Revision des Angeklagten RB
2.
wird das Urteil des Landgerichts in Mainz vom 22. Dezember 1971, soweit es diesen
Angeklagten betrifft, im Strafausspruch
mit den Feststellungen hierzu aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision des Angeklagten REED sowie die Revisionen der Angeklag-
ten WiEp und. MED werden verworfen.
Die Beschwerdeführer WiEEMD und MEREEED tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel.
Gründe§
Die Revisionen der Angeklagten Wi@EEEED und MEEREED sind offensichtlich unbegründet. Das gleiche gilt für die Revision des Angeklagten REP, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet. Jedoch muß der Strafausspruch hinsichtlich dieses Angeklagten aufgehoben werden. Er beruht auf einer Verletzung des in § 49 Abs. 1 BZRG
- 3.
ausgesprochenen Verwertungsverbots. Vom Landgericht ist strafschärfend unter anderem berücksichtigt worden, daß der Angeklagte REEEEB zur Tatzeit bereits einschlägig vorbestraft war und die betreffende Strafe damals auch schon verbüßt hatte. Die Verwertung dieses Umstandes ist nach § 60 Abs. 2 Nr. 3, §§ 61, 49 BZRG nicht zulässig; denn seit dieser auf elf Monate Gefängnis sowie eine
. Geldstrafe lautenden Vorverurteilung vom 3. Juli 1961 sind bis zum Inkrafttreten des BZRG (1. Januar 1972) mehr als zehn Jahre verstrichen.
Willns Müller . Baumgarten
Meyer Schauenburg