Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1970

BGH Beschluss vom 27.01.1970 – 2 StR 565/69

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 565/69 BESCHLUSS 271.

in der Strafsache

gegen

den Hilfsarbeiter Uwe Kup zus Ya Lahn, dort geboren am EM 946,

wegen Notzucht

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er 12

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 27. Januar 1970 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten KW wird das Urteil des landgerichts in Marburg/Lahn vom 22. Juli 1969, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.

In diesem Umfange wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Gründe§

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung anderer Strafen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Verfahrensbeschwerde des Angeklagten hat Erfolg.

Zum Nachweis dafür, daß der Angeklagte den Geschlechtsverkehr mit Gertrud IB zgewaltsan erzwungen habe, stützt sich die Strafkammer auf ein Attest der Ärztin Dr. med.

Ruth SEE von 20. April 1968. Das war unzulässig, weil ärztliche Zeugnisse nur dann nach § 256 StPO verlesen und verwertet werden dürfen, wenn der Zweck des Verfahrens in der Verfolgung einer - nicht schweren - Körperverletzung besteht (BGHSt 4, 155 sowie BGH Urteile vom 5. Juli 1961

- 2 StR 236/61 - und vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 551/61 Wegen dieses Fehlers mußte das Urteil aufgehoben werden, soweit es den Beschwerdeführer betrifft.

Baldus willms Kirchhof

Henning Baumgarten

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