Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1970

BGH Beschluss vom 13.01.1970 – 1 StR 530/69

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

1 str 530/69 | BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Landwirt Johann MD aus THE, dort geboren am: EEE 1938,

wegen menschengefährdender Brandstiftung u.a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers in der Sitzung vom 13. Januar 1970 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO einstimmig beschlossen:

I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 5. August 1969 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

II. Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Der Schuldspruch wegen schwerer Brandstiftung nach § 306 Nr. 2 StGB ist frei von Rechtsirrtum. Das gilt auch für die Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs, soweit sie die Gebäudeversicherung betrifft. Dagegen wird sie hinsichtlich der Mobiliarversicherung von den Feststellungen nicht getragen. Die Annahme einer vollendeten Straftat nach § 265 StGB setzt grundsätzlich voraus, daß die versicherte Sache selbst in Brand gesetzt worden ist (RG JW 1933, 779 Nr. 12). Hier ist nicht festgestellt, daß das angezündete Heu unter die

Mobiliarversicherung fällt. Der Angeklagte ist daher insoweit nur des versuchten Versicherungsbetrugs schul-

dig. Dieser Rechtsfehler berührt aber hier nur den Strafausspruch, der aufzuheben ist.

Die weitergehende Revision ist offensichtlich unbegründet.

Seibert loesdau . Pikart Pfeiffer Zipfel