Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967

BGH Beschluss vom 05.12.1967 – 1 StR 557/67

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

1_StR_557/67_ BESCHLUSS

In.

in der Strafsache

gegen

aus Be 3 ) CSR, zur a.

1. den Hilfsarbeiter Dieter ‚geboren am ISBN 1941 in T a

in anderer che in Strafhaft,

2. den Bäcker, Jochen U aus WWB; geboren 1944 in D

‚ wegen schweren Diebstahls im Rückfall ı us.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer in der Sitzung vom 5. Dezember 1967 gem. § 349

Abs. 2,

1.

3 und 4 StPO einstimmig beschlossen;

Die Revision des Angeklagten Dieter W> gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 29. März 1967 wird verworfen. Er hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Auf die Revision des Angeklagten Jochen VD wird das genannte Urteil, soweit es ihn betrifft,

a) im Schuldspruch dahin geändert, daß dieser Angeklagte wegen Beihilfe zu einem schweren Diebstahl und zu einem versuchten schweren Diebstahl verurteilt ist;

b) im Strafausspruch mit den Feststellungen hierzu aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer

Verhandlung und Entscheidung, auch über die Ko-

sten dieses Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

un

Im übrigen wird auch die Revision des Angeklagten Jochen WB verworfen.

Die Revision des Angeklagten Dieter I ist offensichtlich unbegründet {§ 349 Abs. 2 StPO).

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wegen Beihilfe zu vollendetem und versuchtem schweren Diebstahl im Rückfall verurteilt, obwohl bei ihn die Rückfallvoraussetzungen nicht gegeben sind, § 244 StGB daher auf seine Taten nicht anwendbar ist /§ 50 Abs. 2 StGB). Der Schuldspruch ist daher richtigzustellen.' Im Strafausspruch muß das Urteil aufgehoben werden, da nicht auszuschließen ist, daß die Strafksmmer bei der Strafzumessung von dem Strafrahmen des § 244 Abs. 2 (statt des § 243

Abs. 2) StGB ausgegangen ist und daher die Strafhöhe zu Ungunsten des Angeklagten beeinflußt worden ist.

Im übrigen ist auch die Revision des Angeklagten Jochen Wittwer unbegründet.

Hübner Seibert Fischer

Fikart Pfeiffer