Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1963

BGH Entscheidung vom 09.10.1963 – 2 StR 321/63

2. Strafsenat

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2120 092 ImNamen des Volkes In der Strafsache

gegen

den Maschinisten Wilhelm > EEE DU , sort geboren an ED 1930, zur Zeit

in Untersuchungshaft,

wegen Unzucht mit Kindern

hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 9. Oktober 1963, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Dr. Baldus als Vorsitzender,

Bundesrichter Scharpenseel Bundesrichter Mayr Bundesrichter Meyer

Bundesrichter Henning als beisitzende Richter,

Oberlandesgerichterat Dr. EB in der Verhandlung,

Staatvanwalt Dr. rn der Verkündung “© als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Frankfurt am Main vom 24. Januar 1965 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Gründe§

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweier Verbrechen der Unzucht mit Kindern nach §§ 176 Abs. 1, Nr. 3, 74 StGB zur Gesamtstrafe von zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.

Die Revision des Angeklagten führt auf die Rüge, das Landgericht habe die jugendlichen Zeuginnen Edith Tg und Anita EB nicht über ihr Recht zur Verweigerung der Aussage belehrt, zur Aufhebung des Urteils. Edith und Anita sind Töchter einer Schwester und eines Bruders des Angeklagten, also mit ihnm:in der Seitenlinie im dritten Grad verwandt. Die Behauptung der Revision, sie seien nicht gemäß § 52 Abs. ? StPO über ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses belehrt worden, wird durch das Sitzungsprotokoll bewiesen, das keinen Vermerk über eine solche Belehrung enthält (§ 274 StPO). Die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen beruhen im wesentlichen auf den Aussagen der beiden Mädchen.

!

In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer, wenn sie wieder zur Verurteilung kommt, auch über die Anrechnung der Untersuchungshaft entscheiden müssen.

Baldus Scharpenseel Mayr

Meyer Henning