Rechtsprechung / ArbG Aachen / 1. Kammer / 2014
ArbG Aachen Beschluss vom 11.03.2014 – 1 Ca 346/14
1. Kammer · ECLI:DE:ARBGAC:2014:0311.1CA346.14.00
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Leitsatz
Einzelfallentscheidung zur Prozesskostenhilfe
Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt vorbehaltlich einer Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und mit der Maßgabe, dass eine monatliche Rate von € zu zahlen ist bei einem einzusetzenden monatlichen Einkommen von €.
Die Prozesskostenhilfebewilligung erfolgt im Umfang eines Streitwertes von 1.344,21 €.