Gesetze / Landesrecht Hessen / 89-36

Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 21, vom 07.10.2011, verkündet am 01.11.2011 · Stand: 06.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 02.12.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2034 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Gegenstand der Altflächendatei
  2. § 2 Dateiführung und Datenerhebung
  3. § 3 Datenübermittlung, Datenabruf
  4. § 4 Technische Anforderungen
  5. § 5 Einsichtnahme und Auskunftsrechte
  6. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  7. Anlage 1 (zu § 1)
  8. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.