Gesetze / Landesrecht Hessen / 89-36
Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 21, vom 07.10.2011, verkündet am 01.11.2011 · Stand: 06.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 02.12.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2034 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Gegenstand der Altflächendatei
- § 2 Dateiführung und Datenerhebung
- § 3 Datenübermittlung, Datenabruf
- § 4 Technische Anforderungen
- § 5 Einsichtnahme und Auskunftsrechte
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 1)
- Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)
Fundstellen
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07.10.2011 Verkündung
Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)
GVBl. 2011 Nr. 21, S. 666
verkündet am: 01.11.2011
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21.09.2016 Änderung
Verordnung zur Änderung der Altflächendatei-Verordnung
GVBl. 2016 Nr. 14, S. 184 (Artikel 1)
in Kraft: 22.10.2016
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02.12.2024 Änderung
Verordnung zur Änderung der Altflächendatei-Verordnung
GVBl. 2024 Nr. 71, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 06.12.2024
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.