Gesetze / Landesrecht Hessen / Altflächendatei-Verordnung
Altflächendatei-Verordnung§ 1 Gegenstand der Altflächendatei
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 21 · Stand: 06.12.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2034 außer Kraft.
Der Umfang der nach § 8 Abs. 1 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes in die Altflächendatei aufzunehmenden Daten, Tatsachen und Erkenntnisse ergibt sich aus der Anlage 1.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.