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Altflächendatei-Verordnung

§ 4 Technische Anforderungen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 21 · Stand: 06.12.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2034 außer Kraft.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie legt die technischen Anforderungen an die elektronische Datenübermittlung nach dieser Verordnung fest. Sie werden auf der Internetseite http://www.hlnug.de veröffentlicht. Hierauf ist auch im Staatsanzeiger für das Land Hessen hinzuweisen.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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