Gesetze / Landesrecht Hessen / 881-53
Verordnung über die Naturschutzbeiräte
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 28, vom 06.12.2019, verkündet am 18.12.2019 · Stand: 06.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 02.12.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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06.12.2019 Verkündung
Verordnung über die Naturschutzbeiräte
GVBl. 2019 Nr. 28, S. 425
verkündet am: 18.12.2019
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02.12.2024 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturschutzbeiräte
GVBl. 2024 Nr. 72, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 06.12.2024
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.