Gesetze / Landesrecht Hessen / 881-53

§ 7¹)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 28 · Stand: 06.12.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Die Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 1. Dezember 1981 (GVBl. I S. 437), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 677), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 881-18

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

←§ 6 →§ 8