Gesetze / Landesrecht Hessen / 881-53
§ 7¹)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 28 · Stand: 06.12.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Die Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 1. Dezember 1981 (GVBl. I S. 437), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 677), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 881-18
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.