Gesetze / Landesrecht Hessen / 85-78

Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung – AVDüV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 68, vom 16.12.2020, verkündet am 30.12.2020 · Stand: 01.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.11.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Bestimmung, Darstellung und Bekanntmachung
  2. § 2 Ermittlung der Schläge
  3. § 3 Gewässerschutzanforderungen
  4. § 4 Ausnahmen nach § 13a Abs. 7 der Düngeverordnung
  5. § 5 Meldepflicht
  6. § 6 Ordnungswidrigkeiten
  7. § 7 Aufhebung
  8. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.