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AVDüV

§ 1 Bestimmung, Darstellung und Bekanntmachung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 68 · Stand: 01.12.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

(1) Die Bestimmung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete erfolgt nach Maßgabe der AVV Gebietsausweisung vom 10. August 2022 (BAnz AT 16. August 2022 B2).

(2) Die mit Nitrat belasteten Gebiete werden in Karten im Maßstab von mindestens 1:25 000 grafisch und farblich (rot) markiert. Die eutrophierten Gebiete werden in Karten im Maßstab von mindestens 1:25 000 grafisch und farblich (gelb) markiert.

Die Karten werden in unveränderlicher digitaler Form beim

1. Regierungspräsidium Kassel

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

2. Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

3. Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

archivmäßig geordnet bereitgehalten und können während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

(3) Die mit Nitrat belasteten und die eutrophierten Gebiete werden auch in einem digitalen System dargestellt. Die Gebiete sind über den Geobox-Viewer (https://geobox-i.de/GBV-HE/) einsehbar.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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