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AVDüV

§ 7 Aufhebung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 68 · Stand: 01.12.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung vom 20. August 2019 (GVBl. S. 203)¹) wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 85-76

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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