Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-130

Ersatzschulfinanzierungsgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2024

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2024 Nr. 7, vom 27.02.2024, verkündet am 04.03.2024

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2033 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Voraussetzungen
  2. § 2 Berechnung der jährlichen Schülersätze
  3. § 3 Berechnung, Auszahlung und Zweckbindung der jährlichen Zuschüsse, Verjährung der Ansprüche
  4. § 4 Abzüge bei Beurlaubung von Lehrkräften
  5. § 5 Lernmittelfreiheit
  6. § 6 Schulgeld
  7. § 7 Leistungen der kommunalen Schulträger
  8. § 8 Besitzstandswahrung, Bekanntgabe und Übergangsregelung zur Wartefristfinanzierung
  9. § 9 Evaluation
  10. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.