Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-130
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2024 Nr. 7
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2033 außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.