Gesetze / Landesrecht Hessen / 37-49
Verordnung über die Organisation der Ausgleichsbehörden und die Bildung von Beschwerdestellen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 16, vom 13.07.2007, verkündet am 03.08.2007 · Stand: 07.12.2019 · letzte Änderung: Verordnung vom 01.12.2019
Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Organisation der Ausgleichsbehörden nach dem Lastenausgleichsgesetz
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- Zweiter Abschnitt · Bildung von Beschwerdestellen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- § 6
- Dritter Abschnitt · Schlussvorschrift
- § 7
Fundstellen
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13.07.2007 Verkündung
Verordnung über die Organisation der Ausgleichsbehörden und die Bildung von Beschwerdestellen nach dem Lastenausgleichsgesetz
GVBl. 2007 Nr. 16, S. 522
verkündet am: 03.08.2007
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20.11.2012 Änderung
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 22, S. 414 (Artikel 11)
in Kraft: 28.11.2012
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01.12.2019 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Organisation der Ausgleichsbehörden und die Bildung von Beschwerdestellen nach dem Lastenausgleichsgesetz
GVBl. 2019 Nr. 25, S. 342 (Artikel 1)
in Kraft: 07.12.2019
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.