Gesetze / Landesrecht Hessen / 37-49
Dritter Abschnitt
Schlussvorschrift
§ 7
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 16 · Stand: 07.12.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.