Gesetze / Landesrecht Hessen / 37-49

Erster Abschnitt
Organisation der Ausgleichsbehörden nach dem Lastenausgleichsgesetz

§ 1

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 16 · Stand: 07.12.2019

Das Landesausgleichsamt ist bei dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingerichtet. Außenstellen bestehen

1. bei dem Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt sowie den Landkreis Gießen, den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg,

2. bei dem Regierungspräsidium Kassel für den Regierungsbezirk Kassel sowie den Landkreis Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

→§ 2