Gesetze / Landesrecht Hessen / 37-49
Zweiter Abschnitt
Bildung von Beschwerdestellen nach dem Lastenausgleichsgesetz
§ 6
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 16 · Stand: 07.12.2019
Beschwerdestellen werden gebildet
1. bei dem Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt sowie den Landkreis Gießen, den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg,
2. bei dem Regierungspräsidium Kassel für den Regierungsbezirk Kassel sowie den Landkreis Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.