Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-72

Hessisches Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Hessisches Wohnungsbindungsgesetz – HWoBindG) in der Fassung vom 3. April 2013

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 7, vom 03.04.2013, verkündet am 19.04.2013 · Stand: 29.11.2022 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.11.2022

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Sicherung der Zweckbestimmung
  4. § 3 Zuständige Stelle
  5. Zweiter Abschnitt · Bindungen des Verfügungsberechtigten
  6. § 4 Überlassung an Wohnberechtigte
  7. § 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
  8. § 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
  9. § 6
  10. § 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
  11. § 8 Kostenmiete
  12. § 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
  13. § 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
  14. § 9 Einmalige Leistungen
  15. § 10 Einseitige Mieterhöhung
  16. § 11 Kündigungsrecht des Mieters
  17. § 12
  18. Dritter Abschnitt · Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  19. § 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  20. § 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
  21. § 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  22. § 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
  23. § 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
  24. § 18 Bestätigung
  25. Vierter Abschnitt · Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
  26. § 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
  27. § 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
  28. § 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
  29. § 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
  30. § 18e
  31. § 18f Mieterhöhung
  32. Fünfter Abschnitt · Schlussvorschriften
  33. § 19 Gleichstellungen
  34. § 20 Wohnheime
  35. § 21 Untermietverhältnisse
  36. § 22
  37. § 23 Erweiterter Anwendungsbereich
  38. § 24 Verwaltungszwang
  39. § 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
  40. § 26 Ordnungswidrigkeiten
  41. § 27 Weitergehende Verpflichtungen
  42. § 28 Ermächtigungen
  43. § 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
  44. § 30 Übergangsvorschriften
  45. § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.