Gesetze / Landesrecht Hessen / HWoBindG

HWoBindG

Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 7 · Stand: 29.11.2022

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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