Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-77

Hessisches Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII) – Sozialhilfe –

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 22, vom 13.09.2018, verkündet am 26.09.2018 · Stand: 01.09.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 24.05.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Träger der Sozialhilfe
  2. § 2 Zuständigkeit
  3. § 3 Vorläufige Hilfeleistung
  4. § 4 Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden durch die Landkreise
  5. § 5 Kostenträger
  6. § 6 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, Vertragsrecht
  7. § 7 Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen
  8. § 8 Verfahren zur Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  9. § 9 Aufsicht
  10. § 10 Erstattung des Barbetrages nach § 136a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
  11. § 11 Kostenerstattung auf Landesebene
  12. § 12 Verfahrensbestimmungen
  13. § 13 Bestimmung der zuständigen Stellen
  14. § 14 Aufhebung bisherigen Rechts
  15. § 15 Ordnungswidrigkeiten
  16. § 16 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
  17. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.