Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-77
§ 14 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 22 · Stand: 01.09.2023
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Das Hessische Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 488)⁴) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 310), wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aufgehoben.
⁴) Hebt auf FFN 34-47
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.