Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-77

§ 14 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 22 · Stand: 01.09.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Das Hessische Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 488)⁴) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 310), wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aufgehoben.

⁴) Hebt auf FFN 34-47

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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