Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-47

Verordnung über Zuständigkeiten in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Zuständigkeitsverordnung internationale Strafrechtshilfe)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 21, vom 18.11.2014, verkündet am 03.12.2014 · Stand: 08.12.2015 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.11.2015

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz
  2. § 2 Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften
  3. § 3 Zuständigkeit der Polizeibehörden
  4. § 4 Zuständigkeiten für die Geschäftsbereiche anderer Ministerien
  5. § 5 Kontaktstelle; Zentrale Behörde
  6. § 6 Aufhebung bisherigen Rechts
  7. § 7 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.