Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-47
Verordnung über Zuständigkeiten in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Zuständigkeitsverordnung internationale Strafrechtshilfe)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 21, vom 18.11.2014, verkündet am 03.12.2014 · Stand: 08.12.2015 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.11.2015
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz
- § 2 Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften
- § 3 Zuständigkeit der Polizeibehörden
- § 4 Zuständigkeiten für die Geschäftsbereiche anderer Ministerien
- § 5 Kontaktstelle; Zentrale Behörde
- § 6 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 7 Inkrafttreten
Fundstellen
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18.11.2014 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Zuständigkeitsverordnung internationale Strafrechtshilfe)
GVBl. 2014 Nr. 21, S. 296
verkündet am: 03.12.2014
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26.11.2015 Änderung
Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung internationale Strafrechtshilfe
GVBl. 2015 Nr. 27, S. 434 (Artikel 1)
in Kraft: 08.12.2015
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.