Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-47

§ 6 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 21 · Stand: 08.12.2015

Die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 14. September 2004 (GVBl. I S. 285)¹), geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2009 (GVBl. I S. 458), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 24-37

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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