Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-47
§ 7 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 21 · Stand: 08.12.2015
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.