Gesetze / Landesrecht Hessen / 210-99

Gesetz zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle) und zur Regelung justizorganisatorischer Angelegenheiten (IT-Stelle Gesetz – JITStG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 26, vom 16.12.2011, verkündet am 23.12.2011 · Stand: 17.06.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 10.06.2026

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle)
  2. § 2 Fachaufsicht über die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
  3. § 3 IT-Kontrollkommission
  4. § 4 Justizstatistik
  5. § 5 Aufbewahrung von Schriftgut
  6. § 6 Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
  7. § 7 Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen
  8. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.