Gesetze / VO (EU) Nr. 608/2013 · CELEX 32013R0608

Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates

40 Normen · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen

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Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Berechtigung zur Antragstellung
  4. Art 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können
  5. Art 5 Antragstellung
  6. Art 6 Antragsformblatt
  7. Art 7 Bearbeitung unvollständiger Anträge
  8. Art 8 Gebühren
  9. Art 9 Mitteilung von Entscheidungen über die Stattgabe oder die Ablehnung von Anträgen
  10. Art 10 Entscheidungen über Anträge
  11. Art 11 Zeitraum für das Tätigwerden der Zollbehörden
  12. Art 12 Verlängerung des Zeitraums für das Tätigwerden der Zollbehörden
  13. Art 13 Änderung der Entscheidung hinsichtlich der Rechte geistigen Eigentums
  14. Art 14 Mitteilungspflichten der zuständigen Zolldienststelle
  15. Art 15 Mitteilungspflichten des Inhabers der Entscheidung
  16. Art 16 Nichterfüllung der Pflichten des Inhabers der Entscheidung
  17. Art 17 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren nach Stattgabe eines Antrags
  18. Art 18 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren vor Stattgabe eines Antrags
  19. Art 19 Prüfung und Entnahme von Proben oder Mustern der Waren, deren Überlassung ausgesetzt ist oder die zurückgehalten werden
  20. Art 20 Bedingungen für die Lagerung
  21. Art 21 Zulässige Verwendung bestimmter Informationen durch den Inhaber der Entscheidung
  22. Art 22 Austausch von Informationen und Daten zwischen den Zollbehörden
  23. Art 23 Vernichtung von Waren und Einleitung von Verfahren
  24. Art 24 Frühzeitige Überlassung der Waren
  25. Art 25 Zur Vernichtung bestimmte Waren
  26. Art 26 Verfahren für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen
  27. Art 27 Haftung der Zollbehörden
  28. Art 28 Haftung des Inhabers der Entscheidung
  29. Art 29 Kosten
  30. Art 30 Sanktionen
  31. Art 31 Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen und mit der Zurückhaltung von Waren
  32. Art 32 Einrichtung einer zentralen Datenbank
  33. Art 33 Datenschutzbestimmungen
  34. Art 34 Ausschussverfahren
  35. Art 35 Ausübung übertragener Befugnisse
  36. Art 36 Gegenseitige Amtshilfe
  37. Art 37 Berichterstattung
  38. Art 38 Aufhebung
  39. Art 39 Übergangsbestimmungen
  40. Art 40 Inkrafttreten und Anwendung