Gesetze / VO (EU) Nr. 608/2013 · CELEX 32013R0608
Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates
40 Normen · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Berechtigung zur Antragstellung
- Art 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können
- Art 5 Antragstellung
- Art 6 Antragsformblatt
- Art 7 Bearbeitung unvollständiger Anträge
- Art 8 Gebühren
- Art 9 Mitteilung von Entscheidungen über die Stattgabe oder die Ablehnung von Anträgen
- Art 10 Entscheidungen über Anträge
- Art 11 Zeitraum für das Tätigwerden der Zollbehörden
- Art 12 Verlängerung des Zeitraums für das Tätigwerden der Zollbehörden
- Art 13 Änderung der Entscheidung hinsichtlich der Rechte geistigen Eigentums
- Art 14 Mitteilungspflichten der zuständigen Zolldienststelle
- Art 15 Mitteilungspflichten des Inhabers der Entscheidung
- Art 16 Nichterfüllung der Pflichten des Inhabers der Entscheidung
- Art 17 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren nach Stattgabe eines Antrags
- Art 18 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren vor Stattgabe eines Antrags
- Art 19 Prüfung und Entnahme von Proben oder Mustern der Waren, deren Überlassung ausgesetzt ist oder die zurückgehalten werden
- Art 20 Bedingungen für die Lagerung
- Art 21 Zulässige Verwendung bestimmter Informationen durch den Inhaber der Entscheidung
- Art 22 Austausch von Informationen und Daten zwischen den Zollbehörden
- Art 23 Vernichtung von Waren und Einleitung von Verfahren
- Art 24 Frühzeitige Überlassung der Waren
- Art 25 Zur Vernichtung bestimmte Waren
- Art 26 Verfahren für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen
- Art 27 Haftung der Zollbehörden
- Art 28 Haftung des Inhabers der Entscheidung
- Art 29 Kosten
- Art 30 Sanktionen
- Art 31 Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen und mit der Zurückhaltung von Waren
- Art 32 Einrichtung einer zentralen Datenbank
- Art 33 Datenschutzbestimmungen
- Art 34 Ausschussverfahren
- Art 35 Ausübung übertragener Befugnisse
- Art 36 Gegenseitige Amtshilfe
- Art 37 Berichterstattung
- Art 38 Aufhebung
- Art 39 Übergangsbestimmungen
- Art 40 Inkrafttreten und Anwendung