Gesetze / VO (EU) Nr. 608/2013
VO (EU) Nr. 608/2013Art 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können
Stand: 02.10.2026
Unionsanträge können nur für Rechte geistigen Eigentums gestellt werden, die auf Rechtsvorschriften der Union mit unionsweiter Rechtswirkung beruhen.