Gesetze / VO (EU) Nr. 608/2013

VO (EU) Nr. 608/2013

Art 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können

Stand: 02.10.2026

Unionsanträge können nur für Rechte geistigen Eigentums gestellt werden, die auf Rechtsvorschriften der Union mit unionsweiter Rechtswirkung beruhen.

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